AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Juicy Gym

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Juicy Gym

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB sind für alle Verträge des JUICY GYM gültig, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Als Mitglieder werden Personen bezeichnet, die aufgrund einer mit JUICY GYM geschlossenen Mitgliedschaft oder Buchung einer 10er Karte oder sonstigen Dienstleistungen zur Benutzung aller freigegebenen Trainingsanlagen und – soweit vertraglich vereinbart – zur Teilnahme an entsprechenden Kursen oder weiteren Dienstleistungen berechtigt sind.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Antrag auf eine Mitgliedschaft bei JUICY GYM ist ein verbindliches Angebot an JUICY GYM auf Abschluss eines Vertrages,
der mit der Annahme dieses Angebotes durch das JUICY GYM zustande kommt.
Nimmt JUICY GYM das Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung an, so gilt das Angebot als abgelehnt.
(2) Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur unter der Voraussetzung der schriftlichen Einwilligung
eines Erziehungsberechtigten Mitglied werden.

§ 3 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft / ordentliche Kündigung

(1) Die Mitgliedschaft beginnt ab dem im Mitgliedschaftsantrag vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Die Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit ordnungsgemäß kündbar.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch und kann mit einer vier wöchigen Frist
gekündigt werden. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.
Das Recht zuraußerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung ist nur unter Wahrung der Schriftform (z.B. per Brief ) wirksam.
(4) Die 10er Karten enden automatisch nach Ablauf des vereinbarten Auswahl der 10er Karten.

§ 4 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
(1) Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nicht möglich.

§ 5 Mitgliedsbeitrag / Fälligkeit / Zahlungsverzug
(2) Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages bestimmt sich nach der jeweilig getroffenen Vereinbarung auf dem Mitgliedschaftsantrag.
Bei monatlicher Zahlungsweise ist der Mitgliedsbeitrag jeweils entsprechend der getroffenen Vereinbarung zum 1. eines jeden Kalendermonats fällig
und wird zu diesem Zeitpunkt entsprechend der erteilten Einzugsermächtigung erhoben und von dem angegebenen Konto des Mitglieds eingezogen.

(3) Im Falle der nicht
fristgerechten Zahlung kommt das Mitglied in Zahlungsverzug ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Im Falle einer Mahnung hat das Mitglied eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10,00 EUR zu entrichten.
(4) Für den Fall, dass das Mitglied bei einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung im Rahmen der jährlichen Vorauszahlung mit einer Rate länger als 14 Tage in Zahlungsrückstand kommt, wird der gesamte gestundete Betrag sofort zur Zahlung fällig.
(5) Im Falle einer Rückbuchung der Lastschrift hat das Mitglied die entsprechenden Gebühren selbst zu tragen. JUICY GYM hat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Gebühren,

§ 6 Pflichten des Mitglieds / Hausordnung
(1) Bei der Benutzung des JUICY GYM hat das Mitglied die jeweils geltende Hausordnung zu beachten und einzuhalten.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich zu einem ordnungsgemäßem und sorgsamen Umgang mit den Einrichtungen.
Das JUICY GYM Personal ist befugt Anweisungen zu erteilen, um den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit und die Einhaltung der
Hausordnung sicherzustellen.
(3) Das Mitglied hat JUICY GYM alle Änderungen der Vertragsdaten, wie Adressänderung oder Änderung der Bankverbindung, unverzüglich anzuzeigen.
Kosten für Nachforschungen sind vom Mitglied zu tragen.

§ 7 Umfang der geschuldeten Leistungen
(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der freigegebenen Trainingsanlagen und den freigegebenen Einrichtungen während der Öffnungszeiten.
Sofern die Mitgliedschaft die Teilnahme an Kursen umfasst, ist das Mitglied zur Teilnahme an diesen Kursen berechtigt.
(2) Eine zusätzliche individuelle Betreuung, wie zum Beispiel ein Personal Training ist in der Mitgliedschaft nicht enthalten.
Die zusätzlichen Preise für derartige Angebote können erfragt und gesondert auf der Homepage oder in der App gebucht werden.
(3) JUICY GYM garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen oder im Open Gym zur Verfügung stehen.
Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitnessstudios mit einer Nutzungsmöglichkeit
ohne zumutbare Wartezeit zu rechnen ist.
(4) Vor der Teilnahme an Kursen muss eine verbindliche Reservierung in der JUIY GYM App stattfinden.
(5) Das JUICY GYM ist an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Des Weiteren werden die Mitglieder über evtl. Schließungen in den Ferienzeiten rechtzeitig informiert.

§ 8 Verzehr / Konsumverbote
(1) Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Fitnessbereichs gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke.
Das Rauchen ist sowohl innerhalb des Fitnessstudios, als auch auf den ausgewiesenen Außenanlagen verboten.
(3) Es ist dem Mitglied untersagt, Getränke oder Substanzen, die nach den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift verboten sind, während des Aufenthaltes in dem Fitnessstudio zu konsumieren oder zu besitzen.
Von den vorstehenden Verboten sind auch verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht für den persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch zweckgebunden sind, und sonstige verbotene Mittel/Substanzen, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), erfasst. Weiterhin ist es dem Mitglied ausdrücklich untersagt, die vorstehenden verbotenen Substanzen entgeltlich
oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, sich diese Substanzen im Studio zu verschaffen sowie diese Substanzen anderen zu überlassen.
(4) Bei einem Verstoß gegen die vorstehende Bestimmung behält sich JUICY GYM die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.

§ 9 Stilllegung
(1) Sofern sich das Mitglied nicht im Zahlungsverzug befindet, kann der Mitgliedsvertrag im Einvernehmen mit JUICY GYM um Ausfallzeiten verlängert oder für einen bestimmten Zeitraum stillgelegt werden. Im Falle der Stilllegung verlängert sich die Mitgliedschaft um den Zeitraum, in dem die
Stilllegung wirksam gewesen ist. Die Stilllegung ist monatsweise, wobei der Kalendermonat maßgeblich ist, für eine Höchstdauer von 12 Monaten möglich.
(2) Die Stilllegung ist insbesondere bei dem Vorliegen einer der nachfolgenden Gründe möglich:
1. Erkrankungen von mindestens 3 Wochen sofern ein Training ausgeschlossen ist.
2. Beruflicher Abwesenheit oder Kuraufenthalt von mindestens 4 Wochen für die Dauer der Abwesenheit.
3. Eintritt der Schwangerschaft.
(3) Ein Antrag auf die Stilllegung des Vertrages muss schriftlich mindestens 7 Werktage vor dem Beginn der beabsichtigten
Ruhezeit eingereicht werden und ist durch entsprechende aktuelle Nachweise zu belegen. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 10 Kündigungsrechte von JUICY GYM
(1) JUICY GYM ist unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
1. Bei Zahlungsverzug des Mitglieds mit einem Betrag, der mindestens zwei Monatsbeträgen entspricht.
2. Bei einer wiederholten Verletzung der Hausordnung durch das Mitglied trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich JUICY GYM ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

§ 11 Kündigungsrechte des Mitglieds
(1) Das Mitglied ist unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

1.Bei Eintritt der Schwangerschaft.

2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die dauerhafte fortgesetzte Nutzung der Angebote von JUICY GYM unmöglich oder schädlich wäre.
3. Bei Verlegung des Wohnsitzes des Mitglieds in eine andere Stadt oder Gemeinde. Dies gilt nicht, wenn die Entfernung des
neuen Wohnsitzes zum Studio nicht größer als 30 km, dass dem Mitglied eine weitere Nutzung zumutbar ist.
(2) In den Fällen der Nr.1 und Nr.2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Art der Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer oder die Schwangerschaft bestätigt, bei JUICY GYM
eingereicht wird. Bei der Kündigung nach Nr. 3 ist eine Ab- oder Anmeldebestätigung vorzulegen.

§ 12 Haftung
(1) Die Teilnahme an Aktivitäten im JUICY GYM erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied bestätigt für die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten geeignet zu
sein. JUICY GYM haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JUICY GYM, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von JUICY GYM zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende und ordnungsgemäße Bereitstellung der in § 7 genannten Anlagen und Einrichtungen.
(2)Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Fitnessstudio zu bringen. Seitens JUICY GYM werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Das Deponieren von Geld, Kleidung oder Wertgegenständen in einem
durch JUICY GYM oder DERBY ARENA zur Verfügung gestellten Schließfach begründet keinerlei Pflichten von JUICY GYM oder DERBY ARENA in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Dies gilt für den Fall
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JUICY GYM oder deren Mitarbeitern.

§ 13 Datenschutz
(1) JUICY GYM erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Mitglieds, einschließlich seines Fotos, ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des
Datenschutzrechts Deutschlands, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

§ 14 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Forderungen von JUICY kann das Mitglied nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Mitglied steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB können durch Angebote von JUICY GYM und der Annahme des Mitglieds vereinbart werden. Das Angebot von JUICY GYM erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt das Mitglied auf das Angebot von JUICY GYM oder widerspricht es nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern JUICY GYM das Mitglied in der
Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht das Mitglied fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den
bisherigen Bedingungen weiter.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(3) Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
(4) Gerichtsstand ist Aachen.

HAUSORDNUNG DES JUICY GYM

TRAININGSKLEIDUNG
Die Trainingsfläche dürfen nur mit geeigneter Kleidung und sauberen, separaten Sportschuhen und Handtuch betreten werden.

VERHALTEN BEIM TRAINING
Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Um für jedes Mitglied einen reibungslosen Trainingsbetrieb zu gewährleisten. Alle Hanteln sowie Hantelscheiben sind nach der Benutzung der Größe nach geordnet an ihren Aufbewahrungsort zurück zu legen. Für eventuelle Unfälle infolge
Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit ist der Verursacher selbst verantwortlich

WERTSACHEN
Das JUICY GYM oder die DERBY ARENA übernimmt keine Haftung für in das JUICY GYM mitgebrachte Wertsachen wie zum Beispiel:
Schmuck, Geld oder Kleidung. Dies gilt auch für die in die Umkleideschränke verstauten Gegenstände.
SACHBESCHÄDIGUNG
Kosten für Sachbeschädigungen sind vom Verursacher zu tragen. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden.

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